Mildernde Umstände
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mildernde Umstände — mildernde Umstände, die besonderen tatsächlichen Verhältnisse eines Straffalles, die die Tat als so abweichend von den normalerweise vorkommenden Fällen erscheinen lassen, dass die regelmäßige Strafe als zu streng angesehen werden muss (z. B.… … Universal-Lexikon
Mildernde Umstände — (franz. Circonstances atténuantes), besondere tatsächliche Verhältnisse, die in einem gegebenen Straffall die Tat in so mildem Licht erscheinen lassen, daß die dafür gesetzlich bestimmte Strafe als zu hart erscheinen würde. Als m. U. können nicht … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Umstand — Fakt; Faktum; Gegebenheit; Tatsache; Sachverhalt; Rahmenbedingung; Randbedingung; Eigenschaft; Faktor; Konstellation; Lage; Zustand; … Universal-Lexikon
zubilligen — zu|bil|li|gen [ ts̮u:bɪlɪgn̩], billigte zu, zugebilligt <tr.; hat: (etwas, worauf Anspruch erhoben wird) als berechtigt anerkennen und gewähren: jmdm. eine Entschädigung, mildernde Umstände zubilligen; dem Volk wurde größere Freiheit… … Universal-Lexikon
Rücksicht — Aufmerksamkeit; Verständnis; Toleranz; Rücksichtnahme * * * Rück|sicht [ rʏkzɪçt], die; , en: 1. Verhalten, das die Gefühle und Interessen anderer berücksichtigt: Rücksicht kennt er nicht (er ist in seinem Vorgehen rigoros, rücksichtslos). Syn.:… … Universal-Lexikon
Umstand — Ụm·stand der; 1 eine Tatsache oder ein Detail, die ein Geschehen oder eine Situation (mit) bestimmen <ein entscheidender, wichtiger, günstiger, glücklicher Umstand; die näheren Umstände von etwas schildern>: Aufgrund besonderer Umstände,… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
mildern — neutralisieren; abmildern; drosseln; abschwächen; dämpfen; schwächen; vermindern; erleichtern; lindern * * * mil|dern [ mɪldɐn]: 1. <tr.; hat die Schroffheit, Härte … Universal-Lexikon
Einsatzgruppen-Prozess — Otto Ohlendorf während der Aussage zu seiner Person beim Einsatzgruppenprozess am 9. Oktober 1947 Der Einsatzgruppen Prozess war der neunte von zwölf Nürnberger Nachfolgeprozessen. Er wurde vom 15. September 1947 bis zum 10. April 1948 im… … Deutsch Wikipedia
Bestechung — (Corruptio, Crimen barattariae), die Straftat eines Beamten, der von einem andern ein Geschenk oder einen sonstigen Vorteil annimmt, fordert oder sich versprechen läßt, auf den er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat, während er weiß, daß… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Betrug — Betrug, im weitern Sinne jede absichtliche Verletzung oder Unterdrückung der Wahrheit. In der Rechtswissenschaft unterscheidet man den zivilrechtlichen und den strafrechtlichen B. Unter dem zivilrechtlichen B. versteht man jede arglistige… … Meyers Großes Konversations-Lexikon